Bewahrenswertes erhalten. In der Gegenwart zur Zukunft beitragen.

 

 

 

 

Zustiftungen

Die schon beschriebenen Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital. Die Erträge aus dem Stiftungskapital werden für die satzungsgemäßen Aufgaben der Stiftung eingesetzt. Das Stiftungskapital bleibt „ewig“ erhalten.

 

Spenden

Statt oder zusätzlich zu Zustiftungen in das Stiftungskapital können mit Spenden an die Stiftung dringende Projekte der Erhaltung der Kirche gemäß den Satzungszwecken zeitnah gefördert und finanziert werden.

 

Vermächtnis, Erbschaft

Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten unserer Stiftung können Sie zum Wachsen der Stiftung beitragen und auf Dauer sicherstellen, dass mit Ihrem Geld in Ihrem Sinne Gutes getan wird. Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und daher von der Erbschaftssteuer befreit.

 

 

 

Zuwendungen von Firmen

Selbstverständlich können auch juristische Personen (z.B. Firmen) Stifter werden. Gerade für langfristig planende Unternehmerinnen und Unternehmer ist das Engagement in einer Stiftung sehr attraktiv.

 

Einladung und Dank

Wir laden Sie herzlich ein, sich ganz nach Ihren Möglichkeiten durch kleine oder große Zustiftungen oder Spenden an der Stiftung zu beteiligen. Wir haben nur ganz bescheidene Möglichkeiten, unseren Stifterinnen und Stiftern zu danken. Jede Stifterin und jeder Stifter erhält bei einer Stiftung eine Stiftungsurkunde.

Stiftungsfonds

Wenn Sie eine größere Summe (ab 5.000 Euro) oder z.B. eine Immobilie in die Stiftung einbringen möchten, können Sie mit dem Stiftungsrat die Einrichtung eines Stiftungsfonds im Rahmen der Stiftung vereinbaren. Dieser Stiftungsfonds kann dann einen von Ihnen gewünschten Namen tragen, z.B. Ihren Familiennamen. Dessen Erträge können ganz gezielt für einen von Ihnen gewünschten Bereich verwendet werden. Die Stiftungsfonds werden innerhalb des Stiftungskapitals gesondert verwaltet und gekennzeichnet

Gestaltungsmöglichkeiten für Stifterinnen und Stifter

Stiftung Historische Laurentius-Kirche Ferndorf