Bewahrenswertes erhalten. In der Gegenwart zur Zukunft beitragen.

 

 

 

 

Steuerliche Anreize zum Stiften

Der Staat will die Errichtung von Stiftungen fördern und erleichtert den Stiftern ihre Entscheidungen durch Steuererleichterungen. Je nach zugewendeter Summe können Sie als Stifterin oder Stifter beträchtlich Steuern sparen.

 

 

Steuervorteile

Zustiftungen in den Vermögensstock einer Stiftung sind als Sonderausgabe abzugsfähig. Dafür gilt ein Höchstbetrag von 1 Million Euro, der auf 10 Jahre verteilt werden kann.

Spenden an die Stiftung sind bis zur Höhe von 20 % der Einkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig. Bei höheren Spenden ist auch ein Vortrag auf Folgejahre möglich.

 

Gemeinnützige Stiftung und Steuern

Übrigens …

Stiftungen sind kein Steuersparmodell. Wer stiftet, gibt einen Teil seines Vermögens auf Dauer in gute Hände. Steuerliche Fragen und die Auswirkung auf das eigene Vermögen hängen stark vom Einzelfall ab. Wir können hier nur einen Ausschnitt der Steuerregeln darstellen.

Bitte beraten Sie sich zur Sicherheit mit einer Fachfrau oder einem Fachmann.

 

Stiftung Historische Laurentius-Kirche Ferndorf